Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Tauchausbildungen (Tauchkurse, Schnuppertauchen, Spezialkurse), Guiding-Aktivitäten, Bootsfahrten sowie den Verleih und die Verwahrung von Tauchequipment, die zwischen der Tauchbasis Cospudener See und dem Kunden (Teilnehmer) geschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Tauchbasis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
Die Darstellung der Angebote auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung bzw. Buchung.
Ein Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Anmeldebestätigung (z. B. per E-Mail, WhatsApp etc.) durch die Tauchbasis zustande.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Kurs- oder Teilnahmegebühr nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch vor Beginn der ersten praktischen oder theoretischen Ausbildungseinheit, fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Tauchbasis berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen, bis der vollständige Ausgleich erfolgt ist. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall anteilig berechnet.
§ 4 Rücktritt und Stornierungsbedingungen (Fairnessregelung)
Rücktritt durch den Kunden: Ein Tauchkurs oder eine Ausfahrt erfordert organisatorischen Aufwand und feste Planungen. Tritt ein Teilnehmer zurück, gelten folgende Fristen:
- Bis 14 Tage vor Beginn ist die Stornierung kostenfrei; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
- Bei einer Absage zwischen 13 und 3 Tagen vor Beginn wird eine Bearbeitungs- und Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % des Betrags einbehalten, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
- Bei einer Absage ab 2 Tagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen (No-Show) ist der volle Betrag fällig.
Krankheit / Ärztliches Attest: Kann ein Kurs aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung (nachweisbar durch ein ärztliches Attest) nicht angetreten werden, finden wir gemeinsam eine kulante Lösung (z. B. Umbuchung auf einen späteren Termin).
Absage durch die Tauchbasis: Muss die Tauchbasis einen Termin aus wichtigem Grund (z. B. schlechtes Wetter, extreme Sicherheitsrisiken, Krankheit des Ausbilders) absagen, wird der Termin umgehend nachgeholt oder die Gebühr zu 100 % erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 5 Gutscheine
Von der Tauchbasis ausgegebene Gutscheine (für Kurse, Equipment, Bootsfahrten oder Wertgutscheine) unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Gutscheine sind übertragbar, jedoch nicht in Bargeld auszahlbar. Eventuelle Preisanpassungen bei Kursen oder Leistungen, die nach dem Gutscheinerwerb stattfinden, bleiben vorbehalten.
§ 6 Gesundheitliche Voraussetzungen
Tauchsport setzt eine gesundheitliche Eignung voraus. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass ihm keine gesundheitlichen Einschränkungen (insbesondere der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems, der Ohren oder der Nasennebenhöhlen) bekannt sind, die dem Tauchen entgegenstehen.
Vor Beginn der praktischen Ausbildung (Freiwasser/Pool) ist ein standardisierter Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Bei Auffälligkeiten behält sich die Tauchbasis das Recht vor, ein sportärztliches Attest einzufordern.
Die Teilnahme erfolgt unter absolutem Alkohol- und Drogeneinwirkungsverbot. Bei Zuwiderhandlung ist die Tauchbasis berechtigt, den Teilnehmer sofort vom Kurs oder der Veranstaltung auszuschließen; der Anspruch auf Rückerstattung erlischt in diesem Fall.
§ 7 Verleih von Tauchequipment
Prüfpflicht des Kunden: Der Mieter ist verpflichtet, das ausgeliehene Tauchequipment vor dem Gebrauch sorgfältig auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und sichtbare Mängel zu überprüfen. Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den einwandfreien Zustand des Equipments.
Haftung des Mieters:
- Das Leihmaterial ist pfleglich zu behandeln.
- Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Equipments während der Mietzeit haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Entsteht ein Schaden durch unsachgemäße Handhabung oder Fahrlässigkeit, trägt der Mieter die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten.
- Normale, altersbedingte Abnutzungserscheinungen sind hiervon ausgenommen.
- Die Weitergabe von Leihmaterial an Dritte ist untersagt.
§ 8 Verwahrung von Kundenequipment (Eigene Ausrüstung)
Überlässt ein Kunde seine eigene Tauchausrüstung der Tauchbasis zur Wartung, geschieht dies auf Basis eines Verwahrungsvertrags.
Haftung bei Verwahrung: Die Tauchbasis verpflichtet sich, das verwahrte Equipment mit der branchenüblichen Sorgfalt zu behandeln und gegen Diebstahl in den Betriebsräumen zu sichern. Für Schäden an der verwahrten Ausrüstung haftet die Tauchbasis nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden durch Höhere Gewalt (z. B. Einbruchdiebstahl trotz ordnungsgemäßer Sicherung) wird im gesetzlich zulässigen Rahmen keine Haftung übernommen.
§ 9 Bootsausfahrten
Sicherheit und Weisungsbefugnis: Der Schiffsführer bzw. der verantwortliche Tauchlehrer hat an Bord des Bootes die alleinige Weisungsbefugnis in Sicherheitsfragen. Den Anweisungen der Crew ist jederzeit Folge zu leisten.
Wetterbedingte Absagen: Die Tauchbasis bzw. der Schiffsführer behält sich das Recht vor, Bootsfahrten aus Sicherheitsgründen (Wetter, Wind, Wellengang, schlechte Sicht) kurzfristig abzusagen oder umzuplanen. In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
Umgang mit Ausrüstung an Bord: Die Tauchausrüstung ist an Bord so zu sichern, dass sie nicht verrutscht oder beschädigt wird. Für Schäden am Boot oder der Ausrüstung anderer Teilnehmer, die durch grob fahrlässiges Verhalten oder ungesichertes Equipment beim Transport verursacht werden, haftet der Verursacher.
§ 10 Haftung der Tauchbasis
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Tauchbasis nur, sofern diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Die Teilnahme an Tauchkursen, Guiding-Aktivitäten und Bootsfahrten erfolgt auf eigene Verantwortung im Rahmen der geltenden Sicherheitsstandards und Brevetierungsgrenzen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.